In wie vielen Tagen sollte ein Unternehmen Anfragen von Dateneigentümern abschließen

In wie vielen Tagen sollte ein Unternehmen Anfragen von Dateneigentümern abschließen

In wie vielen Tagen sollte ein beliebtes Unternehmen Anfragen von Dateneigentümern abschließen? von Admin 2. August 2020

Inhalt

In wie vielen Tagen sollte ein Unternehmen Anfragen von betroffenen Personen spätestens abschließen?

HINWEIS: Als Datenverantwortlicher ist Ihr Unternehmen verpflichtet, die Anfragen der betroffenen Personen so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen kostenlos abzuschließen, abhängig von der Art der Anfrage.

Wer Sind die Datenverantwortlichen deren Haupttätigkeitsbereich die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten?

Alle im Gesundheitswesen tätigen Datenverantwortlichen wie Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Polikliniken, Krankenhäuser, Ernährungsberater, Psychologen, Dialysezentren, Rehabilitationszentren, medizinische Labore und Optikergeschäfte, deren Haupttätigkeitsfeld besondere Qualität ist Verarbeitung personenbezogener Daten ...

Welche der folgenden Bedingungen ist eine der Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Die ausdrückliche Einwilligung ist eine der Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei der Durchführung der Datenverarbeitungstätigkeit durch den Verantwortlichen sollte zunächst geprüft werden, ob eine der anderen Datenverarbeitungsvoraussetzungen zugrunde gelegt werden kann, und wenn keine dieser Bedingungen vorliegt, ist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen.

Für den Fall, dass der Datenverantwortliche auf den vom Datenverantwortlichen gestellten Antrag nach Ablauf der im Gesetz festgelegten Frist von 30 Tagen antwortet, ist der Datenverantwortliche nicht verpflichtet, auf die Antwort nach Ablauf der 30-Tage-Frist zu warten Die dem Datenverantwortlichen im Gesetz eingeräumte Frist wird dem Vorstand mitgeteilt, sobald die dem Datenverantwortlichen eingeräumte Frist abgelaufen ist. Innerhalb von maximal wie vielen Tagen ab dem Datum der Antragstellung beim Datenverantwortlichen kann die betroffene Person eine Beschwerde bei der Behörde einreichen?

In Fällen, in denen der Antrag abgelehnt wird, die Antwort unzureichend ist oder der Antrag nicht fristgerecht beantwortet wird; Die betroffene Person kann innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum, an dem sie die Antwort des Datenverantwortlichen erfahren hat, und in jedem Fall innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum der Antragstellung beim Vorstand eine Beschwerde einreichen.

In wie vielen Tagen schließt der Datenverantwortliche ab? ?

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