Richtlinien Kann ein Gesellschafter einer Aktiengesellschaft in seinem eigenen Unternehmen versichert werden?
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Kann ein Gesellschafter einer Aktiengesellschaft in seinem eigenen Unternehmen versichert werden?
Bei der Meldung von Aktiengesellschaften im Rahmen von 4/a (SSK) des Aktiengesellschaften, bei denen sie nur Gesellschafter, aber keine Mitglieder des Vorstands sind, stellen kein Problem dar. Mit anderen Worten: Nach dem 1.10.2008 kann niemand mehr an einem eigenen Arbeitsplatz gemäß 4/(a) Unterabsatz (SSK) versichert werden. Handelt es sich bei den Gesellschaftern, deren Tätigkeit unter a) gemeldet wird und die außer ihnen selbst nicht nach (4/a) versichert sind, um Kapitalgesellschaften des Unternehmens, für das sie tätig sind, bleibt ihre Versicherung nach (4/a) bestehen. p>
Kommanditgesellschafter Kann versichert werden?
– Nach dem 1. Oktober 2008 können Firmeninhaber oder Gesellschafter in ihren eigenen Unternehmen nicht mehr von der SSK versichert werden. – Wenn sich die Eigentümer der Unternehmen mit Bağ-Kur als SSK-Mitglieder zeigen, wird ihre SKK-Versicherung gekündigt, da eine neue Versicherung nicht vor Ablauf der Bağ-Kur-Versicherung beginnt.
Ist die gemeinsame- Aktiengesellschaftspartner muss Bağkurlu sein?
In Aktiengesellschaften sind nur die Vorstandsmitglieder in der Pflichtversicherung 4/b (Bağ-Kur) versichert. Wer nur Aktiengesellschafter hat, ist kein Bağ-Kurlu-Pflichtmitglied. Auch hier gilt, dass Vorstandsmitglieder, die keinem Unternehmen angehören, nicht als obligatorische Bağ-Kur-Mitglieder gelten.
Können Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Mitglieder der SSK sein?
3.1- Eingetragene Gesellschaftspartner Aktionäre, die Mitglieder des Vorstands sind, gelten als im Rahmen von 4/b (ehemals Bağ-Kur) versichert, indem sie SGK innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum ihrer Wahl durch die Gesellschaft, der sie angehören, benachrichtigen ein Mitglied des Vorstandes.
Muss ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung aus Bağ-Kur stammen?
Unternehmenseigentümer, Partner und diejenigen, die in eigenem Namen arbeiten, nämlich Bağ-Kur-Mitglieder, haben in ihrem Unternehmen gearbeitet Eigene Unternehmen seit 1. Oktober 2008 bei der Sozialversicherungsanstalt. Sie können nicht als Affiliate arbeiten, sie können sich nicht bei SSK präsentieren. Sie müssen aus Bağ-Kur stammen und über Bağ-Kur in den Ruhestand gehen, also als 4/B.
Wer muss aus Bağ-Kur sein?
Die erste Voraussetzung für die optionale Bağkur-Mitgliedschaft besteht darin, Staatsbürger der Republik Türkei oder türkischer Staatsbürger in Ländern zu sein, in denen während des Aufenthalts in der Türkei kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet wurde. Personen, deren sonstiger Zustand keine Pflichtversicherung erfordert, können einen Antrag stellen.
Muss der Inhaber des Unternehmens aus Bağ-Kur stammen?
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