UNABHÄNGIGKEIT

UNABHÄNGIGKEIT

Die Fähigkeit eines Staates, in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten nach Belieben unabhängig zu handeln. Im allgemeinsten Sinne Unabhängigkeit; Es ist das Privileg einer politischen Union, das heißt des Staates, der aus Menschen besteht, die in einem bestimmten Land leben und unter der Herrschaft und Aufsicht einer übergeordneten und zentralen Autorität stehen, die von der Regierung vertreten wird, abhängig von einer gesetzlichen und autonomen Ordnung. Unabhängigkeit bedeutet dasselbe; Es ist die Willensfreiheit in diesem Rahmen und die Willensfreiheit in diesem Rahmen ohne Einmischung eines anderen Staates oder einer übergeordneten Behörde in seine inneren oder äußeren Angelegenheiten, sofern sich ein Staat an die Regeln des Völkerrechts hält, mit dem freien Ermessensspielraum seiner eigenen Organe. Zu diesem Thema wurden verschiedene Meinungen geäußert. Fast alle diese Ideen erklärten die Unabhängigkeit mit unterschiedlich starker Betonung wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Elemente. Betrachtet man die Problematik aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht, so zeigt sich, dass diese drei Determinanten (wirtschaftliche, rechtliche und politische) den Unabhängigkeitsbegriff teils einzeln, teils in Kombinationen, die sie in unterschiedlichem Maße miteinander bilden, bestimmen. Mit anderen Worten, die Hauptdeterminante des Konzepts der Unabhängigkeit war das politische und wirtschaftliche Bild, das sich aus den Kräfteverhältnissen ergab, die in verschiedenen Abschnitten der Geschichte entstanden sind.

Es ist notwendig, zwischen den Konzepten des Gewinnens zu unterscheiden Unabhängigkeit und Anerkennung der Unabhängigkeit. Sie muss nicht unbedingt anerkannt werden, um die Unabhängigkeit zu erreichen. Die Anerkennung der Unabhängigkeit einer politischen Gemeinschaft bedeutet, dass diese Gesellschaft die völkerrechtlich geforderten Staatlichkeitsbedingungen erfüllt.

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