Welche Bücher unterliegen der Eröffnungs- und Abschlussgenehmigung

Welche Bücher unterliegen der Eröffnungs- und Abschlussgenehmigung

Beliebt Welche Bücher unterliegen der Öffnungs- und Schlussgenehmigung?

Welche Bücher unterliegen der Eröffnungs- und Abschlussgenehmigung?

Die Abschlussgenehmigung im türkischen Handelsgesetzbuch beschränkt sich nur auf das Journalbuch und das Beschlussbuch des Vorstands, eine solche Anforderung besteht nicht für das Inventarbuch.

Wer nimmt die Eröffnungs- und Abschlussgenehmigungen der Handelsbücher vor?

Eröffnungs- und Abschlussbescheinigung der Bücher gemäß dem neuen TCC Die Eröffnungsgenehmigungen dieser Bücher in den folgenden Betriebszeiträumen vor dem ersten Monat des Betriebszeitraums, in dem die Bücher verwendet werden. Sie wird vom Notar bis zum Ende des Monats (im Dezember für diejenigen, deren Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr ist) erstellt. Es muss bis zum Schluss dem Notar vorgelegt und mit Siegel und Unterschrift genehmigt werden, indem unter der letzten Urkunde der Vermerk „Von einem Notar gesehen“ geschrieben wird. Dies muss bis zum Ende des dritten Monats des auf den ersten folgenden Aktivitätszeitraums erfolgen. Mit anderen Worten: Diejenigen, deren Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr ist, sollten vor Ende März die endgültige Genehmigung dieser Bücher erhalten. Damit die Handelsbücher in Handelssachen als Beweismittel anerkannt werden, müssen sie vollständig und ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geführt werden, die Eröffnungs- und Schlussgenehmigungen müssen erteilt sein und die Buchaufzeichnungen müssen sich gegenseitig überprüft haben.

Wann erfolgt die Bestätigung des Buchabschlusses?

„Die abschließende Genehmigung des Journalbuchs erfolgt bis zum Ende des sechsten Monats des folgenden Betriebszeitraums, und die abschließende Genehmigung des Beschlussbuchs des Vorstands erfolgt durch am Ende des ersten Monats des folgenden Betriebszeitraums.“

< h2>Ist das Geschäftsbuch beglaubigungspflichtig?

Liste der beglaubigungspflichtigen Bücher gemäß Artikel 220 des Steuerverfahrensgesetzes; Journal- und Inventarbücher, Geschäftsbuch, Bauerngeschäftsbuch, Produktions- und Produktionssteuerbücher, Transportsteuerbuch (einschließlich Einfaches Produktionssteuerbuch), Steuerbuch ausländischer Schifffahrtsinstitute.

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